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Der Weg zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Das Scopingverfahren startet

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Ab Mitte April wird der Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgelegt. Hierfür wird das sogenannte Scopingverfahren von der zuständigen Genehmigungsbehörde eingeleitet. Im Scopingverfahren wird bestimmt, was im künftigen UVP-Bericht untersucht wird und mit welchen Methoden – also wie – das geschieht. Das Referat 24 (Recht und Planfeststellung) des Regierungspräsidiums Freiburg wird dazu auch die betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und anerkannten Umweltverbände beteiligen. Mit dem Scopingverfahren soll auch sichergestellt werden, dass die Inhalte des UVP-Berichtes die materiell-rechtlichen Anforderungen erfüllen und andererseits der Prüfungsaufwand auf das der Planungsebene angemessene Maß begrenzt wird.

Wie läuft das Scopingverfahren ab?
Im ersten Schritt reicht die DEGES einen Vorschlag für den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung in einem sogenannten Scopingpapier beim Regierungspräsidium Freiburg ein. Mitte April eröffnet das Referat 24 (Recht und Planfeststellung) des Regierungspräsidiums Freiburg offiziell das Scopingverfahren. Das Scopingpapier wird den Beteiligten digital zur Verfügung gestellt. Beteiligte am Scopingverfahren können betroffene Gemeinden, Behörden und anerkannte Umweltverbände sein. Diese können innerhalb von sechs Wochen schriftlich Stellungnahmen zum Papier vorlegen. Die DEGES geht in Form von sogenannten Erwiderungen auf diese Stellungnahmen ein und sendet sie an das Regierungspräsidium Freiburg.
Das Regierungspräsidium schließt auf Basis der Stellungnahmen und Erwiderungen das Scopingverfahren mit einer Unterrichtung der DEGES ab. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen die DEGES einzureichen hat.

Was geschieht nach dem Scopingverfahren?
Auf Grundlage des definierten Untersuchungsrahmens wird die DEGES einen UVP-Bericht erstellen, in dem die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt beschrieben werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung selbst erfolgt anschließend durch die Genehmigungsbehörde mit Hilfe des UVP-Berichts und sonstigen Kenntnissen, die der Behörde zur Verfügung stehen. Die Erkenntnisse und Ergebnisse der UVP werden eine wesentliche Grundlage für das Planfeststellungsverfahren sein. Dabei werden auch die verschiedenen Varianten des Neubaus der A 98 im Abschnitt 8/9 aus Umweltsicht bewertet. Im Ergebnis werden so die umweltverträglichsten Varianten ermittelt. Das ist ein wichtiger Punkt für die Wahl der Vorzugsvariante, die am Ende gebaut wird.

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