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Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur möglichen Querung des Albtals

Für die am Berg verlaufenden Trassenvarianten der A 98 hat die DEGES eine Machbarkeitsstudie zu den Querungsmöglichkeiten im Bereich des Albtals beauftragt, hier werden die Möglichkeiten zur Querung mit einer Brücke geprüft.

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Für die am Berg verlaufenden Trassenvarianten der A 98 hat die DEGES eine Machbarkeitsstudie zu den Querungsmöglichkeiten im Bereich des Albtals beauftragt, hier werden die Möglichkeiten zur Querung mit einer Brücke geprüft.

Die Studie ist Teil der laufenden Variantenuntersuchungen zur A 98. Hierbei prüfen und optimieren die Fachplaner*innen der DEGES alle vorliegenden Trassenvarianten, von denen einige im Rheintal (Talvarianten) und andere bergseitig (Bergvarianten) geführt werden. Bei den Bergvarianten besteht die Herausforderung, das sehr tief eingeschnittene und nahezu unerschlossene Albtal mit einem Brückenbauwerk zu queren. Hierzu werden detaillierte und spezielle Untersuchungen durchgeführt. 

Das Albtal darf aus naturschutzfachlichen Gründen nicht erheblich beeinträchtigt werden – welche Rahmenbedingungen gelten?

Das Albtal ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Natura 2000-Gebiete werden nach der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie (VS-Richtlinie) unter Schutz gestellt. Der zu querende Bereich des Albtals ist als FFH-Gebiet ausgewiesen und gleichzeitig Bestandteil des Vogelschutzgebietes Südschwarzwald. Die hier geschützten Lebensraumtypen und Arten dürfen nach dem EU- und bundesdeutschem Recht nicht erheblich beeinträchtigt werden. 

Worin bestehen die besonderen Herausforderungen für eine Querung?

Im Querungsbereich des Albtals sind mögliche Beeinträchtigungen auf zweifache Weise in den Blick zu nehmen: Die dort durch Natura-2000 geschützten Lebensraumtypen könnten sowohl durch das Brückenbauwerk selbst als auch durch die Erschließung der möglichen Brückenbaustelle beeinträchtigt werden. Im Gebiet vorkommende, besonders zu schützende Lebensraumtypen sind beispielsweise:

  • Schlucht- und Hangmischwälder (9180*)
  • Silikatfelsen (8220)

(Die beigefügte Nummer entspricht dem EU-Code der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie). Auch die Vorkommen des Grünen Besenmooses sind zu beachten. Zugleich sind z.B. Wanderfalken, Uhu und Berglaubsänger zu schützen. 

Neben den naturschutzfachlichen Ausgangsbedingungen stellt das Landschaftsrelief im Gebiet, mit frei anstehenden Felsen und steilen Talflanken, die Planer*innen vor besondere technische Herausforderungen. 

Wissenswertes über die Machbarkeitsstudie

Im Zuge der Machbarkeitsstudie erarbeiten Umweltplaner*innen und spezialisierte Brückenplaner*innen Lösungen, wie das Albtal mit einem Brückenbauwerk überquert werden kann, ohne die FFH-Lebensraumtypen und Arten erheblich zu beeinträchtigen. Die technische Ausgestaltung einer Brückenkonstruktion muss hierbei mit den naturschutzfachlichen und rechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. 

Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, zwei realisierbare Varianten für den Neubau einer Brücke über das Albtal herauszuarbeiten. Dazu sind insbesondere die topographischen und geologischen Begebenheiten des Albtals, die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Anforderungen zu Natura-2000-Gebieten sowie die wirtschaftliche Umsetzung und Realisierbarkeit zu berücksichtigen.

Mit der Machbarkeitsstudie wird bereits in einer sehr frühen Planungsphase eine sehr detaillierte und spezielle Untersuchung durchgeführt. So kann eine qualitätsvolle weitere Planung und Abwägung möglicher Trassenvarianten gewährleistet werden.

Wie geht es nach der Machbarkeitsstudie weiter?

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden im Frühjahr 2022 vorliegen. Sobald Lösungsmöglichkeiten vorliegen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, können die Planer*innen mit der Ausarbeitung der Bergvarianten weiter fortfahren.

Im Anschluss werden sowohl die Berg- als auch die Talvarianten der möglichen Trassen in den gesamten Variantenvergleich überführt: Alle Varianten werden anhand eines Kriteriengerüsts bewertet und verglichen. Nach diesem Prozess, in dem sowohl die bisher gebildeten Gremien im planungsbegleitenden Verfahren „A 98 im Dialog“ eingebunden sind als auch die breite Öffentlichkeit in einem Online-Dialog beteiligt werden soll, kann die Vorzugsvariante bestimmt werden.

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