Hintergrund und Zielsetzung der Beteiligung

Der Neubau der A 98 in den Abschnitten 8 und 9 hat eine lange Planungshistorie. Dennoch konnten in der Vergangenheit keine konsensfähigen Trassen gefunden werden. Aus diesen Erfahrungen ist der Schluss gezogen worden: Die betroffenen Einwohner*innen und Interessensvertreter*innen aus der Region sollen an der Erarbeitung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten aktiv beteiligt werden.
Ihre Meinung ist wichtig
Sie leben in der Region und kennen sich daher bestens in ihrem Bereich aus. An Ihren Kenntnissen möchten wir gerne teilhaben, um gemeinsam mit Ihnen eine möglichst raumverträgliche Trasse zu finden, die auch den Vorhabenzielen gerecht wird. Mit der Beteiligung soll auch ermöglicht werden, dass das Genehmigungsverfahren und schließlich der Bau der Streckenabschnitte schneller gestartet werden können bzw. keine Verzögerungen durch Konflikte entstehen. Während der komplexen Planungsphase für die Entwicklung einer Vorzugsvariante repräsentierte das Gremium Planungswerkstatt mit Vertreter*innen von Interessengruppen sowie zehn Zufallsbürger*innen den regionalen Blickwinkel. Die breite regionale Öffentlichkeit kann sich zukünftig im Rahmen von Online-Dialogen oder bei den zwei öffentlichen Foren einbringen.
Ziele der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die interessierte Öffentlichkeit wird in diesem Verfahren von Beginn an in die fachliche Planungs- und Entscheidungsvorbereitung zur Erarbeitung von Trassenvarianten einbezogen: Über die Projektplattform sind alle Informationen zum Prozess transparent dargestellt, es gibt eine Feedback-Möglichkeit, ein Projektpostfach und die Gremien Planungswerkstatt und Begleitgremium vertreten die Belange der Region für den Zeitraum der komplexen Facharbeiten. Mit der frühzeitigen und freiwilligen Einbindung der Betroffenen können Anliegen aufgenommen werden, weit bevor sie im gesetzlichen Verfahren als mögliche Konflikte auftauchen.
Im Beteiligungsprozess werden dabei folgende Ziele verfolgt:
- Es sollen möglichst viele und möglichst unterschiedliche Akteur*innen und Perspektiven eingebunden werden. Dies geschieht sowohl durch regelmäßige transparente Information, als auch durch kooperative Teilnahme am Planungsprozess.
- Es soll ein informierter und sachlicher Dialog über mögliche Varianten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile stattfinden, der die vielfältigen individuellen Interessen und das Gemeinwohl im Blick hat.
- Die am Ende erarbeitete(n) Variante(n) soll(en) möglichst viele unterschiedliche, individuelle Interessen gegenüber dem öffentlichen Interesse (Gemeinwohl) berücksichtigen. Das Ergebnis werden Varianten sein, in die möglichst viele Aspekte aus der Beteiligung eingeflossen sind.
- Das Verfahren soll auf diese Weise eine möglichst hohe Legitimation für die gefundene Lösung erreichen, sodass eine ausgewählte Vorzugsvariante auch dann von Interessensgruppen akzeptiert wird, wenn sie teilweise ihre eigenen Interessen nicht in Gänze berücksichtigt sehen.
- Es soll – nicht nur aus Sicht des Vorhabenträgers – effektiv und effizient gestaltet werden. Das heißt mit Blick auf die benötigten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen: so lange wie nötig und so kompakt wie möglich.
Grundsätze des Planungsprozesses – Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung
Als Ergebnis des Verfahrens soll unter Einbeziehung unterschiedlichster Interessen und Akteur*innen ein favorisierter Streckenverlauf entwickelt werden. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass ein weiterer, gesetzlich vorgesehener Schritt vor einer finalen Entscheidung über den favorisierten Streckenverlauf eingehalten werden muss. Für das förmliche Planungsverfahren besteht eine gesetzliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II). Diese kann nicht durch das Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Im Beteiligungsverfahren kann daher formal betrachtet keine sogenannte „Vorzugsvariante“ ermittelt werden.
Ziel und Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II) ist eine genehmigungsfähige Vorzugsvariante, unter Berücksichtigung der technisch-wirtschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte (gutachterlich fundiert). Förmlich wird die Vorzugsvariante im Rahmen eines förmlichen Raumordnungs- bzw. Linienbestimmungsverfahrens bestimmt.