Ein Neuanfang - Historie der Planungen zur A 98 in den Abschnitten 8/9

Der Neubauprojekt der „Hochrheinautobahn“ zwischen Hauenstein und der Anschlussstelle Tiengen/West ist ein Projekt mit Planungshistorie. Sie beginnt in den 1960er Jahren und reicht bis heute.
Was ist bislang passiert?
Seit den 1960er Jahren wurden verschiedene Planungsvorhaben angestoßen. Der damals zuständige Vorhabenträger, das Regierungspräsidium Freiburg, begann damit, zahlreiche Planungsvarianten und -alternativen (unter anderem die „Bergtrasse“ und die „Taltrasse“) zu untersuchen und mit der Öffentlichkeit darüber ins Gespräch zu kommen. Das Vorhaben blieb jedoch zunächst ohne Ergebnis. Die Untersuchung verschiedener Varianten hatte zusätzlich dafür gesorgt, dass sich auch innerhalb der Bürgerschaft Meinungskonflikte manifestierten und sich Bürgerinitiativen gründeten. Fakt ist, dass Planungsvorhaben dieser Art komplex sind: Neben wichtigen Umweltverträglichkeitsaspekten müssen Kosten, Machbarkeit, die Dauer der Umsetzung und die verschiedenen Interessensgruppe koordiniert werden. Diese Komplexität verlangsamte den Prozess bis heute immens.
Ein Neustart wird gewagt
Mit der Konkretisierung des Vorhabens und Aufnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) konkretisiert und als Anhang Gegenstand des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) ist, wird ein Neustart gewagt.
Mit Übernahme des Planungsauftrags durch die DEGES sollen die Abschnitte 8/9 nun wieder ganzheitlich betrachtet werden. Das Ziel der ersten Planungsphase besteht darin, eine Vorzugsvariante für den gesamten Streckenabschnitt zwischen Hauenstein und Tiengen/West gemeinschaftlich zu erarbeiten.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der zurückliegenden Planungshistorie, in der eine Einigung auf eine Vorzugsvariante trotz vieler Varianten nicht gelang, wurden für die aktuellen Neuplanungen sowohl alle interessierten und betroffenen Bürger*innen als auch Interessensvertreter*innen aus der Region an der Entwicklung und Bewertung von bekannten und ggf. neuen Varianten beteiligt. Dies erfolgte durch das Beteiligungsverfahren „A 98 im Dialog“, das als freiwilliges Verfahren von der DEGES zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Beteiligungsverfahren in einer sehr frühen Phase der Planungen durchführt wurde.