Was sind die "Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau"?
Die durch eine Bund-Länder-Kommission erarbeiteten „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ (kurz „RE“ genannt) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches die Beschreibung des für den Neu-, Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen üblichen Planungsprozesses beinhaltet. Ferner definieren die Richtlinien Begriffe der Planungsstufen im Planungsprozess und setzen die Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der zu erstellenden Entwurfsunterlagen fest; das beinhaltet u.a. auch die zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen.
Nach den RE müssen Entwurfsunterlagen zum konkreten Straßenvorhaben vorgelegt werden, damit das Bundesverkehrsministerium die grundsätzliche technische Machbarkeit und rechtliche Durchführbarkeit beurteilen sowie die haushaltsrechtliche Genehmigung erteilen kann. Dazu ist immer die Beurteilung der Unterlagen hinsichtlich der Kriterien
- Planrechtfertigung,
- Verkehrsqualität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltverträglichkeit,
- Wirtschaftlichkeit und Kosten,
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Regeln der Technik
erforderlich, um der Bundeshaushaltsordnung (BHO) genügen zu können.
Die derzeit gültige Fassung „RE 2012“ wurde am 2. Oktober 2012 durch das Bundesverkehrsministerium eingeführt.