Sehr geehrter Herr Weber,
Grundlage der Planung ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der von der Bundesregierung als Regierungsprogramm für den Neu- und Ausbau von Bundestraßen, Bundesautobahnen, Bundeschienenwegen und Bundeswasserstraßen beschlossen wird. Die A 98 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Daraus erschließen sich die Verbindungsfunktionsstufe und die Straßenkategorie der A 98, die den Rahmen für die Planung der Autobahn vorgeben.
Ausgehend davon werden die Grundlagen für die Planung der Abschnitte 8 und 9 der A 98 ermittelt. Hierfür wird unter anderem ein Verkehrsgutachten erstellt. Ziel des Verkehrsgutachtens ist es zunächst, auf Grundlage von aktuellen Verkehrszählungen und der Auswertung automatisierter amtlicher Dauerzählstellen das aktuelle Verkehrsaufkommen zu ermitteln und ein Prognosemodell zu erstellen, welches die verkehrliche Ausgangslage im Jahr 2040 abbildet. Darauf aufbauend werden sog. Planfälle entwickelt die unterschiedliche Szenarien verkehrlich betrachten. Zusätzlich zum Verkehrsgutachten werden Unweltkartierungen sowie Grundlagenermittlungen für die Straßenplanung vorgenommen. Erst wenn diese fachplanerischen Grundlagen vorliegen, können Trassenvarianten erarbeitet werden.
Weitere Informationen zur Planung finden Sie in der Präsentation der ersten Planungswerkstatt.
Wir haben aus datenschutzrechtliche Gründe Ihre persönlichen Kontaktdaten aus der Nachricht gelöscht und möchten Sie bitten, achtsam mit der Kommunikation von E-Mail-Adressen umzugehen.
Herzliche Grüße
Valérie Bennett (Moderation)
Neuen Kommentar hinzufügen